ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT LFB GMBH

Die LFB GmbH möchte ihre Website entsprechend Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 und Artikel 16 des französischen Gesetzes Nr. 2023-171 vom 9. März barrierefrei gestalten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der LFB GmbH in Deutschland: https://lfb-germany.de/
KONFORMITÄTSSTATUS

Die Website der LFB GmbH (https://lfb-germany.de/) ist teilweise konform mit dem französischen Allgemeinen Referenzrahmen für die Verbesserung der Barrierefreiheit (Référentiel général d’amélioration de l’accessibilité, RGAA), Version 4.1.

 

PRÜFUNGSERGEBNISSE

Die Konformitätsprüfung vom 28. Mai 2026, durchgeführt von der Firma Access42, hat ergeben, dass die Website zu 52,38 % konform ist mit dem luxemburgischen Referenzrahmen RAWeb 1.1, Version 4.1.

 

NICHT BARRIEREFREIE INHALTE

Die im Folgenden aufgelisteten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei.

 

Abweichungen
  • [1.1] Mindestens ein Bild, das Informationen enthält, verfügt über keine Textalternative.
  • [1.2] Mindestens ein dekoratives Bild wird von assistiven Technologien nicht ignoriert.
  • [1.3] Mindestens eine Textalternative zu einem Bild, das Informationen enthält, ist nicht aussagekräftig.
  • [1.6] Mindestens ein komplexes Bild hat keine detaillierte Beschreibung.
  • [1.8] Mindestens eine Information wird in Form von Text im Bild gegeben, statt in Form von CSS-Text.
  • [3.2] Mindestens ein Text weist einen unzureichenden Kontrast auf.
  • [4.1] Mindestens ein Multimedia-Inhalt verfügt über keine Texttranskription und/oder Audiodeskription.
  • [4.3] Mindestens ein multimedialer Inhalt hat keine synchronisierten Untertitel.
  • [6.1] Mindestens ein Link hat eine irrelevante Beschriftung.
  • [7.1] Mindestens eine JavaScript-Funktion ist nicht mit assistiven Technologien kompatibel oder nutzt ARIA-Eigenschaften in unzulässiger Weise.
  • [7.3] Mindestens eine JavaScript-Funktion lässt sich nicht über die Tastatur oder ein anderes Eingabegerät steuern.
  • [7.5] Mindestens eine Statusmeldung wird von assistiven Technologien nicht wiedergegeben.
  • [8.7] Mindestens ein Sprachwechsel wird nicht gekennzeichnet.
  • [8.9] Mindestens ein HTML-Tag wird ausschließlich für die Darstellung verwendet (z. B. leere Absätze oder nicht strukturierte Texte in Absatz-Elementen).
  • [9.1] Die Überschriftenhierarchie mindestens einer Seite ist nicht aussagekräftig.
  • [9.2] Die Dokumentstruktur mindestens einer Seite ist nicht konsistent.
  • [9.3] Mindestens eine Liste ist nicht korrekt strukturiert.
  • [10.1] Mindestens ein HTML-Präsentationselement (Tag oder Attribut) wird verwendet.
  • [10.3] Mindestens ein Inhalt ist im Quellcode nicht in logischer Reihenfolge angeordnet.
  • [10.4] Mindestens ein Inhalt weist Verlust von Information und Lesbarkeit auf, wenn der Text auf 200 % vergrößert wird.
  • [10.7] Mindestens ein visueller Hinweis auf den Fokus ist nicht sichtbar oder nicht kontrastreich genug.
  • [10.8] Mindestens ein informativer Inhalt wird von assistiven Technologien ignoriert.
  • [10.9] Mindestens eine Information wird ausschließlich durch Form, Größe oder Position vermittelt.
  • [10.11] Mindestens ein Inhalt kann nicht ohne horizontales Scrollen dargestellt werden und/oder weist Informationsverluste auf, wenn der Text auf 400 % vergrößert wird.
  • [11.2] Die Beschriftung mindestens eines Formular-Eingabefelds ist nicht aussagekräftig.
  • [11.4] Mindestens ein Formular-Eingabefeld ist nicht an seine Beschriftung angefügt.
  • [11.9] Die Beschriftung mindestens eines Formularbuttons ist nicht aussagekräftig.
  • [12.8] Die Tabulatorreihenfolge für mindestens eine Seite oder Komponente ist nicht konsistent.
  • [13.3] Mindestens ein Textverarbeitungsdokument (doc, odt oder pdf) ist nicht barrierefrei und hat keine Alternative.
  • [16.1] Mindestens ein Hilfsdienst liefert nicht die entsprechenden Informationen zu Funktionen der Barrierefreiheit.

 

Inhalte, die nicht der Pflicht zur Barrierefreiheit unterliegen
  • YouTube-Player (Drittanbieterdienst),
  • Dokumente zum Herunterladen von Drittanbietern.

 

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Diese Erklärung wurde am 28.05.2026 erstellt.

Zur Umsetzung der Website verwendete Technologien

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript
  • Content-Management-Tool: WordPress

Benutzer-Agenten, assistive Technologien und Tools zur Prüfung der Barrierefreiheit

Die Prüfung der Webseiten wurden mit folgender Kombination an Web-Browsern und Screenreadern durchgeführt:

  • Firefox 151.0.1 und NVDA 2025.3.3
  • Firefox 151.0.1 und JAWS 2025
  • Safari 26.4 und VoiceOver (macOS Sequoia 15.7.5)

Die Barrierefreiheitsprüfung ist das Ergebnis manueller Tests mit der Unterstützung von Tools (spezielle CSS-Dateien, den Erweiterungen HeadingsMaps und WebDeveloper Toolbar, Color Contrast Analyser).

Seiten der Website, die der Konformitätsprüfung unterzogen wurden

 

FEEDBACK UND KONTAKT

Wenn Sie es nicht schaffen, auf einen Inhalt oder Service zuzugreifen, dann können Sie sich an den Verantwortlichen für die Website der LFB-Gruppe wenden, der Ihnen eine barrierefreie Alternative aufzeigen oder Ihnen den Inhalt in anderer Form zugänglich machen kann:

  • Senden Sie eine E-Mail an [email protected]
  • Wenden Sie sich an die Kommunikationsabteilung von LFB.

 

RECHTSBEHELFE

Wenn Sie einen Mangel in der Barrierefreiheit feststellen, der Sie daran hindert auf Inhalte oder Funktionen der Website zuzugreifen, uns diesen melden, ohne eine Antwort unsererseits zu erhalten, dann haben Sie das Recht, Ihre Beschwerde oder eine Anrufung an den Défenseur des droits (Verteidiger der Rechte, Beauftragter der unabhängigen französische Rechtsschutzbehörde) zu richten.

Dazu stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung: